NEU ab 2020

Einweisung für BF17-Begleitpersonen

Beim„Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre abgesenkt. Damit ist eine wichtige Auflage verbunden: Bis zum 18. Geburtstag darf das Fahrzeug nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“ sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

Die Ziele der Veranstaltung in kurzen Worten

  • Rahmenbedingungen des „Begleiteten Fahren“ kennen lernen
  • Auseinandersetzung mit der Rolle des Fahranfängers und des Begleiters
  • Bereitstellung von Übungsmöglichkeiten
  • Reflexion des Fahrverhaltens

Wir informieren Sie rundum:

  • Welche Voraussetzungen muss ich als Begleitperson erfüllen?
  • Welche Aufgaben habe ich als Begleitperson?
  • Welche Pflichten und Rechte habe ich als Begleitperson?
  • Wie verhalte ich mich gegenüber dem Fahranfänger?
  • Was passiert im Schadensfall?

Unsere Aktion „Begleiter-Schulung BF17“ sind für Angehörige kostenlos.

Termine:

Regelmäßig bei genügend Teilnehmern. Bitte informieren Sie uns bei Interesse.

Teilnehmer:

6 -10 Personen

Dauer:

ca. 60 Minuten

Die Aufgaben und Pflichten der Begleitpersonen

Stets dabei: Führerschein und Personalausweis

Bloß nicht! Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer

Selbstverständlich tabu – Alkohol trinken und Drogen nehmen