E-Scooter: Was erlaubt ist – und was nicht

Was ist ein E-Scooter?
Der E-Scooter ist ein Tretroller mit Elektroantrieb. Er hat eine Lenk- oder Haltestange, fährt zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde und ist höchstens 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.
Um verkehrstauglich zu sein, benötigt ein E-Scooter zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Klingel oder Hupe, eine Beleuchtung vorne und hinten sowie seitliche Reflektoren.
Hinweis: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, regelt seit dem 15. Juni 2019 die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr.

Begriff:
Roller mit elektrischem Motor als Antrieb ohne Sitz.
Rechtliches:
✅ Leistung max. 500W
✅ Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
✅ Fahrerlaubnis sowie Mofaprüfbescheinigung nicht erforderlich.
👉 Zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig!
👉 Betriebserlaubnis erforderlich, jedoch keine Mitführpflicht.
👉 Radwege müssen benutzt werden! Nur wenn diese nicht vorhanden sind, ist die Fahrbahn zu nutzen. Andere Verkehrsflächen (Gehwege) dürfen nur benutzt werden, wenn sie dafür frei gegeben sind.

👉 Keine Beförderung einer zweiten Person zulässig.
👉 Es besteht keine Helmpflicht.
Die Ausrüstung ergeben sich aus der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung- eKFV.
Diese wären grundsätzlich:
✔ zwei voneinander unabhängigen Bremsen
✔ lichttechnische Einrichtungen in amtlich genehmigter Bauart mit Front- und Rücklicht sowie seitlicher Kennzeichnung mit gelben Rückstrahlern nach beiden Seiten oder mit retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen
✔ mindestens eine helltönende Glocke
Alkohol und Drogen
ab 0,3 Promille relative Fahruntüchtigkeit (Straftat);
ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat);
ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Alkohol sowie berauschende Mittel gem. Anlage StVG (OWi, § 24a StVG) Alkoholverbot für junge Fahrer (OWi, §24c StVG).
Stand: 27.September 2020