FAQ

Häufig gestellte Fragen

Anmeldung / Benötigte Unterlagen / Ausbildungsvertrag

Warum sind wir telefonisch schlecht erreichbar?

Eure Ausbildung hat bei uns Priorität, deshalb nehmen wir keine Telefonate während den Fahrstunden an. Falls ihr uns telefonisch nicht erreichen könnt, schreibt uns eine Nachricht oder eine E-Mail. Ihr erhaltet schnellstmöglich eine Rückantwort.

Jeden Dienstag ist in Wolmirsleben persönliche Sprechzeit (13:00 bis 15:00 Uhr / 17:30 bis 19:00 Uhr) – auch hier könnt ihr eure Fragen loswerden.

Vielen Dank für euer Verständnis.

Was kostet der Führerschein?

Der Endbetrag hängt unter anderem stark von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab. Da jeder Mensch unterschiedlich begabt ist, lässt sich kein genauer Betrag angeben.

Unser Ziel ist es auf jeden Fall, keine Fahrstunde zu viel zu fahren, aber auch genügend, dass Du beim ersten Versuch die Prüfung bestehst.

Wann und Wie kann ich mich zum Führerschein anmelden?

Fünf bis sechs Monate vor erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden.

Hier kannst du dich anmelden: Anmeldung – Mit uns zum Erfolg… Fahrschule Zumm (fahrschule-zumm.de)

Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?

Nur dein Personalausweis oder Reisepass, ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.

Wann wird der Ausbildungsvertrag unterzeichnet und wie lange ist er gültig?

Der Ausbildungsvertrag wird zum Ausbildungsbeginn unterzeichnet.

Bist du unter 18 Jahren alt, also noch minderjährig, brauchst du für die Unterzeichnung deine Erziehungsberechtigten.

Der Vertrag mit der Fahrschule ist 6 Monate gültig. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist kostenpflichtig.

Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 – Fahrlehrergesetz bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind.

Dir steht es jetzt frei die Fahrschule zu wechseln oder die neuen Preis zu akzeptieren.

Welche Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?

Du benötigst folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über den Sehtest 
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses

Für den Führerschein Klasse B mit 17 Jahren (B17) benötigst Du zusätzlich:

  • Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten
  • Formulare für begleitendes Fahren (diese bekommst Du bei uns um Büro)
  • Kopien der Führerscheine und Personalausweise der begleitenden Personen
Wo kann ich den Erste-Hilfe Kurs absolvieren?

Erste-Hilfe Kurse für Fahrschüler finden regelmäßig in der Sport- und Karateschule Staßfurt e.V. statt. Die Erste Hilfe – Notfalltraining kompakt Fries / Pannhausen GbR bietet dir diesen Lehrgang mit Feedback-Technologie für Trainingseffizienz und CPR-Qualität an.

Die Termine findest du hier: Erste Hilfe Ausbildung Fries Pannhausen (erstehilfe-nk.de)

Ist es egal welches Passfoto ich nehme?

Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, biometrisches Passbild im Hochformat, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotographen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.

Wo mache ich den Sehtest?

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.

Theorie

Wo findet der Theorie-Unterricht statt?

Der theoretische Unterricht findet bei uns in der Fahrschule Wolmirsleben statt.

Hier die Adresse: Am Festplatz 1, 39435 Wolmirsleben

Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?

Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).

Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?

Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.

Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?

Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.

Praxis

Wo beginnen die Fahrstunden?

Treffpunkt für Fahrstunden der Klasse B ist die Fahrschule in Wolmirsleben. Andere Treffpunkte wie Schule oder Arbeitsstelle können vorab mit dem Fahrlehrer abgesprochen werden.

Treffpunkt aller Zweiradklassen (AM/A1/A2/A) ist die Fahrschule in Hecklingen, Gierslebener Straße 27.

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Unsere ehrliche Antwort, wir wissen es nicht. Dies ist immer von Deinen Vorkenntnissen und Deinem Lernvermögen abhängig. Es gibt Pflichtstunden, die müssen gefahren werden (siehe Theorie und Praxis).

Erfahrungsgemäß braucht man aber mehr als doppelt so viele Fahrstunden wie Pflicht sind. Für einen Autoführerschein solltest Du mit 25 bis 35 Fahrstunden rechnen. Wenn Dir jemand erzählt, „Du kommst garantiert mit 20 Fahrstunden hin“, dann kommt am Ende der Ausbildung oft das böse Erwachen. Eine gute Fahrschule bildet so lange aus, bis der Umgang im Straßenverkehr und somit das Bestehen der Prüfung gesichert ist. Wird man mit wenig Fahrstunden zur Prüfung angemeldet und man fühlt sich selbst noch unsicher, führt das häufig zum Nichtbestehen der Prüfung.

Die praktischen Unterrichtsstunden sind also von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.

Die Pflichtstunden für den praktischen Teil:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit („Nachtfahrten“)
Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?

Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).

Wie lange dauert die praktische Prüfung?

In der Regel zwischen 30-75 Minuten, je nach Führerscheinklasse.

Beispiel: Klasse B = 55 Minuten / Klasse A1 = 70 Minuten

Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.

Wie lange dauert die Probezeit?

Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).